OGH-JUDIKATUR: Warenlieferung ohne Bestellung
Die Zusendung von (zusätzlichen) Waren unter Hinweis auf eine Testlieferung verbunden mit der Ankündigung, dass eine entgeltpflichtige fortlaufende Lieferung dieser Waren erfolgt, falls der Verbraucher nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, stellt eine verpönte aggressive Geschäftspraktik im Sinne des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb dar (OGH 29. Mai 2018, 4 Ob68/18f).