OGH-JUDIKATUR: Verjährung zu Unrecht eingezogener Versicherungsprämien
Einer ehemaligen Versicherungsnehmerin wurden trotz unstrittig erfolgter Auflösung des Versicherungsvertrages vor mehr als 10 Jahren weiterhin monatlich Prämien vom Konto abgebucht, was unbemerkt geblieben ist. Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass ein daraus erfließender Rückforderungsanspruch binnen 3 Jahren ab der jeweiligen Zahlung verjährt (OGH vom 24.04.2019, 7 Ob 137/18z).