OGH-JUDIKATUR: Unlauterkeit wegen Verstoßes ­gegen AGB: Beklagter kann sich auf ­Nichtigkeit der AGB berufen

Ist die zu Grunde liegende vertragliche Regelung, auf deren Verstoß durch die beklagte Partei sich die klagende Partei im Lauterkeitsprozess beruft (hier Ausschluss der Stellvertretung), zufolge Sittenwidrigkeit oder gröb­licher Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB nichtig und damit unwirksam, so begründet der inkriminierte Verstoß keine lauterkeitsrechtlich relevante Täuschung. (OGH v. 11.08.2020, 4 Ob 102/20h)

Quelle: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem

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