OGH-JUDIKATUR: Unbestellte Warenlieferung
Anfang des Jahres 2016 versandte die Beklagte an Abonnenten ihrer Tageszeitung ein Schreiben, wonach der einmonatige Gratistest zweier Magazine mit 5. März ende und der Abonnent die Magazine abbestellen könne, wenn er das einmalige Sonderangebot zu einem Aufpreis von 4 EUR pro Monat nicht in Anspruch nehmen möchte. Der OGH stellte klar, dass die Zusendung einer Ware unter Hinweis auf eine angebliche Test-Lieferung den Verbotstatbestand der „unbestellten Warenlieferung“ erfüllt, wenn sie im Zusammenhang mit der Ankündigung verschickt wird, dass eine entgeltpflichtige fortlaufende Lieferung dieser Waren erfolgt, falls der Verbraucher nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht; dies stellt eine aggressive Geschäftspraktik dar. (OGH 29.05.2018, 4 Ob 68/18f)