OGH-JUDIKATUR: Streitwertobergrenze in der ­Rechtsschutzversicherung

Bei Beurteilung des Risikoausschlusses der Streitwertobergrenze ist ausschließlich die Höhe der behaupteten Forderungen und Gegenforderungen ausschlaggebend. Auf Umfang, Form und Zeitpunkt der Geltendmachung kommt es nicht an. (OGH vom 15.09.2021, 7 Ob 134/21p)

Quelle: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem

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