OGH-JUDIKATUR: Streitwertobergrenze in der Rechtsschutzversicherung
Bei Beurteilung des Risikoausschlusses der Streitwertobergrenze ist ausschließlich die Höhe der behaupteten Forderungen und Gegenforderungen ausschlaggebend. Auf Umfang, Form und Zeitpunkt der Geltendmachung kommt es nicht an. (OGH vom 15.09.2021, 7 Ob 134/21p)