OGH-JUDIKATUR: Sonderzeichen als Firmenbestandteil

Trotz der Handelsrechtsreform 2005, mit welcher eine Firmenliberalisierung einherging, ist damit nicht auch die Verwendung jeglicher Zeichen zugelassen. Unaussprechbare bzw. nur verbal beschreibbare Zeichen sind in einem Firmenwortlaut nicht zulässig. Das Höchstgericht hat bereits mit den Entscheidungen 6 Ob 218/07p und 6 Ob 30/13z das „*“ bzw. das „+“ für unzulässig erachtet und sich nunmehr auch gegen den „_“ ausgesprochen (OGH vom 27.02.2019, 6 Ob 37/19p).

Quelle: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem

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