OGH-JUDIKATUR: Präzisierung der Formerfordernisse bei einem fremdhändigen Testament
Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass ein aus mehreren Blättern bestehendes Testament so fest miteinander verbunden sein muss, dass die Verbindung nur mit Beschädigung der Urkunde gelöst werden kann, die Verbindung selbst aber auch nach der Unterschriftsleistung, wenn auch unverzüglich, erfolgen kann (OGH vom 29.04.2021, 2Ob4/21h).