OGH-JUDIKATUR: Nachträgliche Vereinbarung eines ­Ausbildungskostenrückersatzes

Eine zwischen Arbeitgeber und Arbeit­nehmer nach Absolvierung einer bestimmten Ausbildung geschlossene Vereinbarung über eine allfällige Rückersatzverpflichtung von Kosten ist jedenfalls rechtsunwirksam, da der Arbeitnehmer dadurch in eine Drucksituation gelangen kann. Ob ein solcher Druck tatsächlich bestanden hat, ist nicht relevant (OGH vom 02.09.2021, 9 ObA 85/21 x).

Quelle: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem

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