OGH-JUDIKATUR: Mietzinsminderungsrecht bei fehlendem Elektrobefund
Sofern eine elektrische Anlage nicht den Vorschriften der Elektrotechnikverordnung 2002 entspricht bzw. der Vermieter keinen Prüfbericht vorlegen kann, wonach ein zeitgemäßer Sicherheitsstandard erreicht wird, ist eine potenzielle Gefährlichkeit der Anlage zu vermuten. Dem Mieter kann diesfalls ein Mietzinsminderungsrecht zukommen (OGH vom 05.07.2019, 4 Ob 83/19p).