OGH-JUDIKATUR: Leistungsverweigerungsrecht ­eines Miteigentümers bei Mängeln an ­allgemeinen Teilen der Liegenschaft

Bei Mängeln an allgemeinen Teilen der Liegenschaft kommt dem Käufer das Recht zu, den gesamten für die Behebung dieser Mängel anfallenden Betrag zurückzubehalten, und nicht bloß jenen aliquoten Anteil, der dem Miteigentumsanteil der Käufer entspricht (OGH vom 27.01.2022, 2 Ob 34/21w).

Quelle: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem

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