OGH-JUDIKATUR: Lebensversicherung, Fernabsatz und Spätrücktritt

Der Oberste Gerichtshof vertrat die Rechtsansicht, dass im Fall der Unterfertigung eines Antrags auf Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages im Zuge eines persönlichen Kontakts mit dem Versicherungsmakler umfangreiche und detaillierte Informations-, Be­ratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsmaklers bestehen, die der durch die Rechtsbelehrung im Fernabsatz vermittelten Informationslage jedenfalls gleichwertig sind. (OGH vom 17.12.2020, 7 Ob 147/20y)

Quelle: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem

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