OGH-JUDIKATUR: Irreführung durch Mogelpackung

Ein verständiger Verbraucher wird bei einer rechteckigen Verpackung für Kuchen annehmen, deren Volumen sei insoweit befüllt, als sich dies aufgrund der Form der Ware sinnvoll bewerkstelligen lässt. Im vorliegenden Fall stimmte der OGH dem Berufungsgericht darin zu, dass eine Täuschung über das Volumen von 40 bis 50 % bei Kuchen grundsätzlich eine relevante Irreführung bewirken kann. Dass das Kuchenvolumen für einen Verbraucher für seine Kaufentscheidung gänzlich ohne Bedeutung sei, trifft nicht zu. (OGH 29.1.2019, 4 Ob 150/18i)

Quelle: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem

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