OGH-JUDIKATUR: Insolvenzverwalter kann selbst bei Zurückziehung der Forderungsanmeldung Anspruch auf Ausgleichszahlung geltend machen
Wird ein unterbrochenes Aufteilungsverfahren durch die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren wirksam fortgesetzt, kann eine „weggefallene“ Forderungsanmeldung somit zwar die Voraussetzungen für einen Prüfungsprozess beseitigen, dem Insolvenzverwalter aber nicht die Möglichkeit nehmen, mögliche Aktivansprüche (wie Ausgleichszahlungen) im fortgesetzten Verfahren zu verfolgen. (OGH v. 25.05.2020, 1 Ob 235/19v)