OGH-JUDIKATUR: In Deutschland wirksam begründetes Sicherungseigentum bleibt in Österreich aufrecht

Der deutsche Kläger gewährte seinem Sohn ein Darlehen und ließ sich sicherungshalber das Eigentum an der Registrierkasse des Lokals und an einem PKW einräumen. Die als Sicherheit bestellten Gegenstände wurden nach Österreich verbracht, wo der Kreditgeber auf die Sicherheit zugreifen wollte. Sieht das Recht eines Staates einen wirksamen Eigentumserwerb auch ohne Übergabe vor, ist der Erwerb ungeachtet der unterschiedlichen Rechtslage des neuen Lageorts auch dort wirksam, weil der Eigentumserwerb ein bereits abgeschlossener Tatbestand ist. (OGH 23.01.2019, 3 Ob 249/18s)

Quelle: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem

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