OGH-JUDIKATUR: Gewährleistungsausschluss im ­privaten Gebrauchtwagenhandel

Auch beim privaten Gebrauchtfahrzeugkauf umfasst ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss nicht Mängel, deren Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesichert oder arglistig verschwiegen wurde. Verschleißerscheinungen, mit denen bei einem Fahrzeug dieser Art gerechnet werden muss, sind vom Gewährleistungsausschluss umfasst. (OGH v. 27.02.2020, 8 Ob 111/19k)

Quelle: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem

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