OGH-JUDIKATUR: Eine Zweigniederlassung ist weder rechts- noch grundbuchsfähig
Eine Zweigniederlassung ist weder rechts‑ noch grundbuchsfähig. Aus dem GBG ergibt sich, dass juristische Personen unter der im Firmenbuch eingetragenen Firma im Grundbuch einzutragen sind, darunter ist die Firma des Rechtsträgers selbst zu verstehen. Die Eintragung des Rechtsträgers unter der Firma einer Zweigniederlassung scheidet daher aus. Die Zweigniederlassung kann jedoch an sich selbständig am Geschäftsverkehr teilnehmen und daher auch Kaufverträge abschließen. (OGH 12.6.2018, 5 Ob 71/18d)