OGH-JUDIKATUR: Äußere Urkundeneinheit und Heftklammern bei fremdhändigen Testamenten

In dieser Entscheidung kam der OGH zum Ergebnis, dass es für die Herstellung der äußeren Urkundeneinheit ausreichend ist, zwei lose Blätter eines fremdhändigen Testaments mit drei seitlich angebrachten Heftklammern zu verbinden, da dadurch eine Festigkeit erreicht werden kann, die an ein Binden, Kleben oder Nähen heranreicht (OGH vom 16.03.2022, 2 Ob 25/22y).

Quelle: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem

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