Notariatsaktpflicht bei „signing“ und „closing“

Bei Unternehmensverkäufen kommt es oft dazu, dass 100% der Geschäftsanteile an einer GmbH verkauft werden. In vielen Fällen wird der Erwerb in zwei Schritten vollzogen, nämlich der Unterfertigung des Abtretungsvertrages (signing) und nach einer gewissen Frist, in der alle anderen Genehmigungen und Voraussetzungen zu erfüllen sind, der Übertragungsakt (closing). Das Einhalten von Formvorschriften ist entscheidend.
Da Unternehmen im Normalfall nicht so gekauft werden, dass bezahlt und übergeben wird, hat sich in den letzten Jahren eine – aus dem angloamerikanischen Raum stammende – spezielle Abwicklung herausgebildet. Die Willensbildung der Abtretung der Geschäftsanteile der Gesellschaft (das Verpflichtungsgeschäft) erfolgt durch Unterfertigung eines Abtretungsvertrages betreffend die Geschäftsanteile der Gesellschaft.
Jede Verfügung über Geschäftsanteile von Kapitalgesellschaften ist notariatsaktpflichtig – bei sonstiger Ungültigkeit. In diesem Verfügungsgeschäft wird dann in der Regel eine Frist vereinbart, bis zu der verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Nachweis der Kaufpreiszahlung, Genehmigungen, Mitarbeiterregelungen, etc.) und werden dann die Geschäftsanteile an den Käufer übertragen (Verfügungsgeschäft).
Dieses Verfügungsgeschäft wird in der Regel durch eine Closing-Urkunde dokumentiert. In dieser Closing-Urkunde hält man fest, dass die Voraussetzungen erfüllt sind oder, wenn es der Wille der Parteien ist, dass man gewisse Voraussetzungen anders geregelt hat aber trotzdem als erfüllt ansieht und damit der Übertragung der Geschäftsanteile nichts mehr im Wege steht.
Wird dieses Closing-Dokument als simples Dokument zwischen den Parteien erstellt und unterfertigt, kann es jedoch dazu kommen, dass eine Übergabe der Geschäftsanteile im Sinne einer Verfügung rechtlich nicht stattfindet, weil auch dieses Closing-Dokument unter anderem der Notariatsaktpflicht unterliegt. Es hängt daher letztlich schon davon ab, welche Formulierungen im Verpflichtungsgeschäft (signing) gewählt wurden (…werden die Geschäftsanteile zum Closing-Tag übertragen/gelten die Geschäftsanteile zum Closing-Tag als übertragen).
| Joachim Bucher
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