Entlassung wegen Missachtung der mündlich ausgesprochenen (vorläufigen) Absonderung

Der Oberste Gerichtshof hatte sich kürzlich mit dem Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit zu befassen.
Eine Angestellte mit Erkältungssymptomen erschien zum Dienst, obwohl sie am Vortag eine über die Gesundheitsbehörde angeordnete Covid-Testung – von der der Arbeitgeber nicht in Kenntnis gesetzt wurde – zu absolvieren hatte, im Zuge derer ihr mündlich aufgetragen wurde, ihre Wohnung bis zum Vorliegen des Testergebnisses nicht zu verlassen. Tags darauf erhielt die Dienstnehmerin ihr positives Testergebnis, woraufhin die Gesundheitsbehörde über sämtliche Mitarbeiter der Abteilung der Dienstnehmerin eine vierzehntägige Quarantäne verhängte. Sowohl die Untergerichte als auch der OGH bestätigten die folgliche Entlassung, da die Dienstnehmerin trotz bloß leichter Erkältungssymptome damit rechnen musste, die Gesundheit ihrer Kolleginnen zu beeinträchtigen und somit den Interessen des Arbeitgebers zuwider zu handeln. Dieses (grob) fahrlässige Verhalten begründet den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit, wobei die Gerichte anmerkten, dass es nicht darauf ankäme, ob die Dienstnehmerin letztlich positiv oder negativ getestet worden wäre (OGH 8 ObA 54/21 f).
| Martin Schiestl
bucher | partner RECHTSANWÄLTE - TIPP
bucher I partner RECHTSANWÄLTE empfehlen daher gerade im Zusammenhang mit Covid-Verdachtsfällen, die einen selbst oder den engeren Familienkreis betreffen, sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern vorab wechselseitig über derartige Umstände zu informieren, um berechtigte vorzeitige Austritte bzw. Entlassungen zu verhindern.