Das neue Register für wirtschaftliche Eigentümer

Mit dem Bundesgesetz über die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (WiEReG), BGBl I 2017/136 wurde die Einrichtung eines Registers für wirtschaftliche Eigentümer von allen im österreichischen Firmenbuch eingetragenen Rechtsträgern und in Österreich verwalteten Trusts geschaffen. Der gläserne Gesellschafter ist damit Wirklichkeit geworden.
Eintragungen im Register sollten ab sofort möglich sein und ab 01.06.2018 müssen die Eintragungen erfolgt sein.
Das wirtschaftliche Eigentümerregister unterscheidet sich vom Firmenbuch dadurch, dass nicht bloß die direkten Gesellschafter sondern auch die ultimativen rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentümer des jeweiligen Rechtsträgers offen gelegt werden müssen.
Meldepflichtige Rechtsträger:
Meldepflichtige Rechtsträger sind insbesondere Gesellschaften und sonstige juristische Personen mit Sitz in Österreich: OG, KG, GmbH, GmbH & Co KG, AG, SE, Banken, Versicherungsvereine, Stiftungen und Fonds.
Ausgenommene Rechtsträger:
Von der Meldung befreit sind Personengesellschaften und GmbH‘s dann, wenn der Kreis der persönlich haftenden direkten Gesellschafter nur aus natürlichen Personen besteht und damit die Daten direkt aus dem Firmenbuch übernommen werden können.
Registrierung:
Geführt wird das Register durch die im Bundesministerium für Finanzen eingerichtete Registerbehörde, das sogenannte Unternehmensserviceportal (USP).Der Zugang ist über die Website: www.usp.gv.at möglich.
Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer?
Wirtschaftlicher Eigentümer ist jede natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht. Wirtschaftlicher Eigentümer ist damit stets eine natürliche Person, die direkt oder indirekt eine ausreichende Beteiligung hält, ausreichende Stimmrechte hat oder Kontrolle auf die Geschäftsführung der Gesellschaft ausübt.
| Joachim Bucher
bucher | partner RECHTSANWÄLTE - TIPP
Die Schaffung des gläsernen Gesellschafters durch das WiEReG ist dem Thema Geldwäsche geschuldet. In der Praxis kann die Definition des wirtschaftlichen Eigentümers durchaus problematisch sein. Da die Nichtangabe oder Falschangabe mit hohen Geldstrafen bedroht ist, empfiehlt es sich fachlichen Rat einzuholen. bucher | partner RECHTSANWÄLTE stehen Ihnen diesbezüglich jederzeit gerne zur Verfügung.