Aufgriffsklauseln in GmbH- Gesellschafts­verträgen

Der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (6Ob64/20k) in einer Firmenbuchsache lag die Frage der Rechtmäßigkeit eines unter „besonderen Aufgriffsrechtes“ der Gesellschafter einer GmbH zu Grunde, sollte über das Vermögen eines von ihnen die Insolvenz eröffnet werden.

Im konkreten Fall wurde gesellschaftsvertraglich festgehalten, dass im Falle der Insolvenz ein Aufgriffsrecht der übrigen Gesellschafter besteht, wobei die zu zahlende Abfindung durch ein einzuholendes Sachverständigengutachten zu ermitteln ist, von diesem Wert jedoch nur 80% bezahlt werden müssen.

Der Oberste Gerichtshof sprach aus, dass eine derartige Regelung im Hinblick auf das Prinzip des Gläubigerschutzes nur zulässig sein kann, wenn sie auf alle Fälle sowohl des freiwilligen Ausscheidens (auch der Anteilsübertragung!) bzw. des Ablebens, der Exekution oder Insolvenz eines Gesellschafters zur Anwendung gelangt und sohin nicht auf eine unsachgemäße Gläubigerschädigung hinausläuft.

| Martin Schiestl

 

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