Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wann sollen AGBs verwendet werden, wann treten sie in Geltung und welche Bestimmungen sind unwirksam?
Wann sind AGBs zu verwenden?
Vorformulierte Vertragsbedingungen sind immer dann sinnvoll, wenn inhaltlich weitgehend gleiche Verträge abgeschlossen werden. Dies führt zur Vereinheitlichung der abgeschlossenen Geschäfte. Aufgrund der zahlreichen zwingenden Sonderregelungen im Konsumentenschutzgesetz empfehlen wir, eine gesonderte AGB-Version für Verbraucher zu erstellen.
Schiedsklausel im Gesellschaftsvertrag
Ob auf eine Schiedsklausel in einem Gesellschaftsvertrag die besonderen Vorschriften des § 617 ZPO, welche nur bei Schiedsvereinbarungen mit Verbrauchern vorgesehen sind, zur Anwendung kommen, hängt ebenfalls von der Verbraucher- oder Unternehmereigenschaft des Gesellschafters ab.
Wann gelten AGB?
AGBs müssen von den Vertragsparteien vor Vertragsabschluss vereinbart werden. Werden die AGBs lediglich auf der Rechnung oder dem Lieferschein abgedruckt, kommt es zu keiner rechtlichen Wirksamkeit. Werden AGBs von Gewerbetreibenden verwendet, sind diese zur Auflage oder zum Aushang in den für Kundenverkehr bestimmten Geschäftsräumen verpflichtet. Maßgeblich ist, dass der Geschäftspartner die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen. Ob er tatsächlich Kenntnis nahm, ist ohne Bedeutung.
Wann gelten einzelne Klauseln nicht?
Sie dürfen den Vertragspartner nicht überrumpeln. Muss aufgrund der Begleitumstände des Vertragsschlusses oder wegen des äußeren Erscheinungsbildes des Vertragswerkes (das berühmte Kleingedruckte) nicht mit einer ungewöhnlichen Klausel gerechnet werden, entfaltet diese keine Gültigkeit. Sie dürfen eine Partei auch nicht gröblich benachteiligen oder gegen die guten Sitten verstoßen z. B. wenn eine Vertragspartei unbillig schlechter gestellt wird oder ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entsteht.
Was passiert bei wechselseitig widersprechende AGBs?
Wenn beide Geschäftspartner AGBs verwenden, die sich aber widersprechen, verlieren beide ihre Wirksamkeit und die gesetzlichen Regelungen werden angewendet
| Michael Winkler
bucher | partner RECHTSANWÄLTE - TIPP
Bei ständigen Geschäftsbeziehungen empfehlen wir, eine einmalige Rahmenvereinbarung zu treffen. Für einen gewissen Zeitraum kommen daraufhin, bei allen künftigen Geschäften zwischen den beiden Vertragspartnern, die in der Rahmenvereinbarung festgelegten AGBs zur Anwendung. Für Detailfragen stehen Ihnen bucher | partner RECHTSANWÄLTE immer zur Verfügung.